wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Spezielle Baumpflege z.B. düngen, umtopfen, Erden, ein- und auswintern, Pflanzenschutz
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manfred lung
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von manfred lung »

/mod :

bitte keine originaltexte einkopieren.
Zuletzt geändert von manfred lung am 20.03.2010, 06:27, insgesamt 1-mal geändert.
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holgerb
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von holgerb »

manfred lung hat geschrieben: hab mal den wiederruf durchgelesen,bei pflanzen hat man bei der frau ...... keine rückgabemöglichkeit , so hab ich das verstanden.

manfred
Ich bin jetzt kein Rechtswissenschaftler, ich meine aber, daß sie Dir ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen muss, da es sich um ein Online-Geschäft handelt. Wenn's vom Händler ist ganz sicher, bei Privatperson weiß ich es nicht so genau. Vielleicht sollte man da auch mal ebay einschalten, in meinen Augen ist das mangelhafte Ware....
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manfred lung
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von manfred lung »

hier ein auszug vom wiederspruchsrecht:

/mod :

bitte keine originaltexte einkopieren.


in wieweit das rechtens ist kann ich nicht beurteilen
manfred
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achim73
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von achim73 »

sie ist nicht als händler angemeldet. was ja schon zweifelhaft ist.
mir hat sie jetzt jedenfalls geschrieben, dass sie mir das geld zurückzahlen will, wenn die pflanze eingeht. vorher nicht.
jedednfalls ist sie sich nach wie vor keiner schuld bewusst.
Gruss, Achim
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marius
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von marius »

in wieweit das rechtens ist kann ich nicht beurteilen
ist schon rechtens. zumindest cd's oder auch dvd's können selbst bei regulären kauf im laden nach dem öffnen nicht mehr reklamiert werden. da bleibt dir nur, dich schon im geschäft über den inhalt und dessen qualität zu überzeugen.

gruß marius
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Fiene
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von Fiene »

marius hat geschrieben:
in wieweit das rechtens ist kann ich nicht beurteilen
ist schon rechtens. zumindest cd's oder auch dvd's können selbst bei regulären kauf im laden nach dem öffnen nicht mehr reklamiert werden. da bleibt dir nur, dich schon im geschäft über den inhalt und dessen qualität zu überzeugen.

gruß marius
"Reklamieren" wegen Sachmängeln kann man CDs/DVDs/Pflanzen - grds. alle Kaufsachen - schon, ob man die Sachen im Laden oder Internet gekauft hat. Grds. gibt es auch beim Kauf im Laden aber sowieso kein (gesetzliches) Widerrufsrecht, sondern nur ein von diversen Geschäften aus Kulanz eingeräumtes Umtauschrecht. Das darf man nicht in einen Topf werfen.

Beim Kauf übers Internet (Privat von Händlern) gilt Fernabsatzrecht, d. h. man hat grds. das Recht den Vertrag grundlos zu widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen man kein Widerrufsrecht hat, vgl. § 312 d BGB

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
[...]


Ob der GEsetzgeber (Pre)Bonsai hierunter fassen wollte ist fraglich, da spricht vieles dagegen. Ich habe mich mit dem Thema aber auch noch nicht näher beschäftigt.

Abschließend sei noch gesagt, dass man ausnahmslos jeden Kaufvertrag anfechten kann, wenn man arglistig vom Verkäufer getäuscht wurde.

Gruß Silvia
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marius
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von marius »

"Reklamieren" wegen Sachmängeln kann man CDs/DVDs/Pflanzen - grds. alle Kaufsachen - schon, ob man die Sachen im Laden oder Internet gekauft hat. Grds. gibt es auch beim Kauf im Laden aber sowieso kein (gesetzliches) Widerrufsrecht, sondern nur ein von diversen Geschäften aus Kulanz eingeräumtes Umtauschrecht. Das darf man nicht in einen Topf werfen.
dann wollen sie es aber meist schon in orginalverpackung. zumindest was cd's oder dvd's angeht. wenn diese geöffnet wurden, stellen die meisten dann auf stur. da haben die viel zu viel angst, daß man es vorher schon kopiert hat. erfahrung. :wink:

gruß marius (sorry dafür. wollte nicht verwässern.) :mrgreen:
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Fiene
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von Fiene »

marius hat geschrieben:
"Reklamieren" wegen Sachmängeln kann man CDs/DVDs/Pflanzen - grds. alle Kaufsachen - schon, ob man die Sachen im Laden oder Internet gekauft hat. Grds. gibt es auch beim Kauf im Laden aber sowieso kein (gesetzliches) Widerrufsrecht, sondern nur ein von diversen Geschäften aus Kulanz eingeräumtes Umtauschrecht. Das darf man nicht in einen Topf werfen.
dann wollen sie es aber meist schon in orginalverpackung. zumindest was cd's oder dvd's angeht. wenn diese geöffnet wurden, stellen die meisten dann auf stur. da haben die viel zu viel angst, daß man es vorher schon kopiert hat. erfahrung. :wink:

gruß marius (sorry dafür. wollte nicht verwässern.) :mrgreen:
Bei einer ungeöffneten Verpackung kann ich doch einen Sachmangel nicht feststellen.
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marius
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von marius »

Bei einer ungeöffneten Verpackung kann ich doch einen Sachmangel nicht feststellen.
hm, ja natürlich nicht. :wink:

beispiel: wenn du dir software kaufst aber beim installieren plötzlich feststellst, daß es nichts für dich ist oder du einfach nur das gefühl hast, verarscht worden zu sein (kommt ja so selten nicht vor), bekommt man in aller regel sein geld nicht zurück. selbiges gilt für musik cd's oder film/ musik dvd's. (ich höre mir die im laden schon voll an, bevor ich eine kaufe. besonders bei unbekannten sachen.) das sollte man im laden vorher überprüfen, ob es das richtige ist bzw. schon sachschäden vorliegen. auf kulanzbasis kann man da nur ungeöffnete sachen umtauschen. etwa 'ne rohlings spindel von cd oder dvd. die allerdings dann auch meist nur, wenn sie noch verpackt sind.

gruß marius
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achim73
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Re: wieviel wurzeln braucht eine kiefer ?

Beitrag von achim73 »

hat sich dann auch erledigt. *closed*
Gruss, Achim
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