Bonsaiwert geltend Machen.
Bonsaiwert geltend Machen.
Hallo Bonsaifreunde,
Wie schätzt man den Zeitwert von Bonsai?
Im Gemeinschaftsgarten unseres Hauses waren heute die Gärtner unterwegs, die nicht nur Hecken und Rasen getrimmt haben, sondern auch an 5 meiner weiteren Rohlinge bedeutende Äste abgebrochen haben. Nichr glatt, sondern schön ausgefranst. Ob Absichtlich oder nicht kann ich nicht ermessen. Das ist nicht das erste Mal und diese Jungs lernen nur wenn es ihnen an die Börse geht. Darum möchte ich den mir entstandenen Schaden gerne geltend machen.
Mein Problem liegt jetzt darin zu beziffern, wie hoch der Wert der verlorenen Äste ist. Nüchtern betrachtet ist der Wert wohl kein hoher, ich lasse aber naturlich nicht Treiber über Jahre zur Verdickung wachsen, oder baue Verzweigung auf, damit der Nächstbeste das wieder runterkloppt.
Gibt es Bonsaisachverständige, die ich in einem solchen Fall beauftragen kann? Hat jemand schon mal solch einen Fall erlebt?
Liebe Grüße
Marius
Wie schätzt man den Zeitwert von Bonsai?
Im Gemeinschaftsgarten unseres Hauses waren heute die Gärtner unterwegs, die nicht nur Hecken und Rasen getrimmt haben, sondern auch an 5 meiner weiteren Rohlinge bedeutende Äste abgebrochen haben. Nichr glatt, sondern schön ausgefranst. Ob Absichtlich oder nicht kann ich nicht ermessen. Das ist nicht das erste Mal und diese Jungs lernen nur wenn es ihnen an die Börse geht. Darum möchte ich den mir entstandenen Schaden gerne geltend machen.
Mein Problem liegt jetzt darin zu beziffern, wie hoch der Wert der verlorenen Äste ist. Nüchtern betrachtet ist der Wert wohl kein hoher, ich lasse aber naturlich nicht Treiber über Jahre zur Verdickung wachsen, oder baue Verzweigung auf, damit der Nächstbeste das wieder runterkloppt.
Gibt es Bonsaisachverständige, die ich in einem solchen Fall beauftragen kann? Hat jemand schon mal solch einen Fall erlebt?
Liebe Grüße
Marius
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Ich weiß nur von Baumkontrolleuren, dass es zumindest bei "normalen" Bäumen entsprechende Richtwerte für einen entstanden Schaden gibt.
Da ist z.B. jemand beim Friedhof gegen einen Baum gefahren. Da fehlte ein gut 250 cm² großes Stück an Rinde. Als Grundlage diente dann der geschätzte Preis, wieviel der Baum in der Baumschule kosten würde. Am Ende waren es um die 270€, die ich mit auf die Rechnung gesetzt hab. Leider hab ich mir nicht genau angesehen, wie die Kosten nun zustande gekommen sind.
Ansonsten nimm am besten den Ist Wert der Rohlinge als Grundlage (100%) und schätze den Schaden am Baum (z.B. 10%) und setzte dann diesen geschätzten Schadenswert auf die Rechnung.
Da ist z.B. jemand beim Friedhof gegen einen Baum gefahren. Da fehlte ein gut 250 cm² großes Stück an Rinde. Als Grundlage diente dann der geschätzte Preis, wieviel der Baum in der Baumschule kosten würde. Am Ende waren es um die 270€, die ich mit auf die Rechnung gesetzt hab. Leider hab ich mir nicht genau angesehen, wie die Kosten nun zustande gekommen sind.
Ansonsten nimm am besten den Ist Wert der Rohlinge als Grundlage (100%) und schätze den Schaden am Baum (z.B. 10%) und setzte dann diesen geschätzten Schadenswert auf die Rechnung.
Gruß, Claudia
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Hallo Marius,
Einen hauptberuflichen und allgemein vereidigten Sachverständigen, wie es z.B. für Kfz-Bewertungen und -schäden gibt oder bei den Handels- und Handwerkskammern oder sonst für medizinische und technische Fragen wird es für Bonsai wohl kaum geben.
Sachverständiger kann aber im Grunde jeder sein, der unparteiisch ist und sich auskennt. Das könnte in deinem Falle z.B. ein Händler sein. Die gegnerischen Parteien können sich auf einen Sachverständigen einigen oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Auswahl dem Gericht überlassen.
Da hier der Schaden ja nicht wie bei einem kaputten Auto an den Reperaturkosten festgemacht werden kann, müssten der objektive Wert des Rohlings im unbeschädigten und im beschädigten Zustand gegenübergestellt werden - und da besteht natürlich in deinem Falle ein ziemlicher Ermessensspielraum. Den ideellen Wert wird dir aber niemand ersetzen.
Viel interessanter fänd ich übrigens die Frage, ob du schon weißt, wer dir ggfs. den Schaden ersetzen soll. Da du von den "Jungs" im Plural sprichst: Gibt es überhaupt eine Einzelperson, die du nachweislich als "Täter" benennen kannst? War ein regulärer Unternehmer (mit Rechnung und so) beauftragt - der wäre ja womöglich sogar versichert...
Einen hauptberuflichen und allgemein vereidigten Sachverständigen, wie es z.B. für Kfz-Bewertungen und -schäden gibt oder bei den Handels- und Handwerkskammern oder sonst für medizinische und technische Fragen wird es für Bonsai wohl kaum geben.
Sachverständiger kann aber im Grunde jeder sein, der unparteiisch ist und sich auskennt. Das könnte in deinem Falle z.B. ein Händler sein. Die gegnerischen Parteien können sich auf einen Sachverständigen einigen oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Auswahl dem Gericht überlassen.
Da hier der Schaden ja nicht wie bei einem kaputten Auto an den Reperaturkosten festgemacht werden kann, müssten der objektive Wert des Rohlings im unbeschädigten und im beschädigten Zustand gegenübergestellt werden - und da besteht natürlich in deinem Falle ein ziemlicher Ermessensspielraum. Den ideellen Wert wird dir aber niemand ersetzen.
Viel interessanter fänd ich übrigens die Frage, ob du schon weißt, wer dir ggfs. den Schaden ersetzen soll. Da du von den "Jungs" im Plural sprichst: Gibt es überhaupt eine Einzelperson, die du nachweislich als "Täter" benennen kannst? War ein regulärer Unternehmer (mit Rechnung und so) beauftragt - der wäre ja womöglich sogar versichert...
think pink
- neognom
- Beiträge: 297
- Registriert: 28.04.2009, 23:04
- Wohnort: Ich glaub ich steh im Wald!
- Kontaktdaten:
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Hi Marius!
Es gibt einen Bonsai Sachverständigen in Deutschland, das ist Michael Veith, einfach mal googeln!
Grüße Alex
Es gibt einen Bonsai Sachverständigen in Deutschland, das ist Michael Veith, einfach mal googeln!
Grüße Alex
Carpe Diem Nutze den Tag
http://bonsaishigoto.de/
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Re: Bonsaiwert geltend Machen.
hab ich mal gegoogelt: Nach der Homepage ist das jemand, der u.a. Garten- und Bonsaigestaltungen anbietet und von sich sagt, er habe Sachverstand. Das will ich auch in keiner Weise in Abrede stellen!neognom hat geschrieben:Hi Marius!
Es gibt einen Bonsai Sachverständigen in Deutschland, das ist Michael Veith, einfach mal googeln!
Grüße Alex
Nur gibt es davon sicher nicht nur einen
think pink
- neognom
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Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Hi!
Ja klar jeder der einen Bonsaigarten hat und oder Händler ist, hat Sachverstand, das ist mir schon klar!
Herr Veith ist aber der einzige
"Öffentlich bestellte und staatlich vereidigte Sachverständiger für Bonsai-Pflege und -Gestaltung"
Grüße Alex
Ja klar jeder der einen Bonsaigarten hat und oder Händler ist, hat Sachverstand, das ist mir schon klar!
Herr Veith ist aber der einzige
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Grüße Alex
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http://bonsaishigoto.de/
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-
chris-git@rre
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Hallo Marius,
Meine Idee wäre ein Schild aufstellen wo drauf steht: BITTE NICHT SCHNEIDEN!
Vielleicht hilft da ja auch Kommunikation!?Kinglouie hat geschrieben: Im Gemeinschaftsgarten unseres Hauses waren heute die Gärtner unterwegs, die nicht nur Hecken und Rasen getrimmt haben, sondern auch an 5 meiner weiteren Rohlinge bedeutende Äste abgebrochen haben. Nichr glatt, sondern schön ausgefranst. Ob Absichtlich oder nicht kann ich nicht ermessen. Das ist nicht das erste Mal und diese Jungs lernen nur wenn es ihnen an die Börse geht. Darum möchte ich den mir entstandenen Schaden gerne geltend machen.
Meine Idee wäre ein Schild aufstellen wo drauf steht: BITTE NICHT SCHNEIDEN!
- Frank Abbing
- Beiträge: 2704
- Registriert: 30.12.2012, 14:31
- Wohnort: Münsterland
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Fällt beim Heckenschnitt denn was davon in deine Bonsai, sodass beim Aufräummen dort was abbrechen kann? Evt. könntest du den Aufstellort optimieren.
Liebe Grüße
Frank
Frank
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Hallo Bonsaifrunde,
Vielen Dank für eure Hinweise.
Die Bäume stehen eigentlich ziemlich frei im Gemeinschaftsgarten meines Mehrfamilienhauses. Sie wurden nicht durch die "Gärtner" bearbeitet, diese waren nur für den Rasen und die umliegenden Hecken zuständig. Wenn so ein Holzhacker aber seinen Gartenschlauch unbedingt dort langziehen muss, oder sich unbedingt an dem Bäumen entlangdrücken muss kommt es wohl zu solchen Schäden. Nach Absicht sah es nicht aus, sie hätten leicht umgangen werden können, das war einem groben Menschen aber wohl zu viel Aufwand.
Wenn jemand halbwegs ein Gespür für Pflanzen hat, würde ihm so etwas nicht passieren.
Ich werde die Hausmeisterfirma in Anspruch nehmen. Die ist zuständig für die Trampel die sie in unseren Garten schickt und kann auch deren Schäden verantworten. Es ist durchaus ein Risiko für deren Mandat.
Ich bin gespannt zu hören was die einzuwenden haben.
LG M.
Vielen Dank für eure Hinweise.
Die Bäume stehen eigentlich ziemlich frei im Gemeinschaftsgarten meines Mehrfamilienhauses. Sie wurden nicht durch die "Gärtner" bearbeitet, diese waren nur für den Rasen und die umliegenden Hecken zuständig. Wenn so ein Holzhacker aber seinen Gartenschlauch unbedingt dort langziehen muss, oder sich unbedingt an dem Bäumen entlangdrücken muss kommt es wohl zu solchen Schäden. Nach Absicht sah es nicht aus, sie hätten leicht umgangen werden können, das war einem groben Menschen aber wohl zu viel Aufwand.
Wenn jemand halbwegs ein Gespür für Pflanzen hat, würde ihm so etwas nicht passieren.
Ich werde die Hausmeisterfirma in Anspruch nehmen. Die ist zuständig für die Trampel die sie in unseren Garten schickt und kann auch deren Schäden verantworten. Es ist durchaus ein Risiko für deren Mandat.
Ich bin gespannt zu hören was die einzuwenden haben.
LG M.
- Frank Abbing
- Beiträge: 2704
- Registriert: 30.12.2012, 14:31
- Wohnort: Münsterland
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Nur mal am Rande, in den wenigsten Hausmeisterservicen arbeiten gelernte Gärtner...
Liebe Grüße
Frank
Frank
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
"Öffentlich bestellte und staatlich vereidigte Sachverständiger für Bonsai-Pflege und -Gestaltung"
Das sagt nur aus, dass er schon einmal als Sachverständiger vor Gericht ausgesagt hat.
In Deutschland ist jeder Sachverständig, der vom Richter als Sachverständig akzeptiert wird, also könnt theoretisch jeder hier aus dem Forum von dir als Sachverständiger angegeben werden, solange er dem Richter glaubhaft macht, dass er was von Bonsai versteht.
Um sicher zu gehen, kannst du den Bonsaihändler bei dir um die Ecke fragen, ob er sich den Baum anschaut.
Der Anschaffungspreis spielt nur so lange eine Rolle, bis der Baum eine neue Bewertung bekommen hat.
Also im Endeffekt müsste sich ein Händler den Baum anschauen und ihn neu Einpreisen, daran kann man dann die Schadenshöhe bewerten.
Eins ist klar, solange du den Baum nicht extra und oder ununterscheidbar in die Hecke "integriert" hast, fällt das ganze unter fahrlässige Sachbeschädigung bzw. sogar grob fahrlässig wenn du nachweisen kannst, dass die Schäden billigend in kauf genommen wurden.
Also kannst du relativ problemlos Ansprüche geltend machen.
Das einzige Problem das ich sehe, ist das es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt und dir dadurch eine "Teilschuld" gegeben werden kann, aufgrund von einer nicht ausreichender Sicherung oder mit Pech sogar als "Vollschuld" da es für die Mitarbeiter nicht ersichtlich sein konnte, dass es sich um Bonsai Rohlinge handelt, da sie eingegraben waren.
In diesem Fall währe vermutlich ein Vergleich die beste Lösung, da es fraglich ist, ob die kosten eines Prozesses den Schadenswert nicht stark überschreiten.
Soviel zumindest aus meinem Rechtsseminar, ist eine nicht ganz so einfache Sache, da Zivilrecht immer sehr unübersichtlich ist, wenn du es genau wissen möchtest, würde ich einen Anwalt fragen.
Das sagt nur aus, dass er schon einmal als Sachverständiger vor Gericht ausgesagt hat.
In Deutschland ist jeder Sachverständig, der vom Richter als Sachverständig akzeptiert wird, also könnt theoretisch jeder hier aus dem Forum von dir als Sachverständiger angegeben werden, solange er dem Richter glaubhaft macht, dass er was von Bonsai versteht.
Um sicher zu gehen, kannst du den Bonsaihändler bei dir um die Ecke fragen, ob er sich den Baum anschaut.
Der Anschaffungspreis spielt nur so lange eine Rolle, bis der Baum eine neue Bewertung bekommen hat.
Also im Endeffekt müsste sich ein Händler den Baum anschauen und ihn neu Einpreisen, daran kann man dann die Schadenshöhe bewerten.
Eins ist klar, solange du den Baum nicht extra und oder ununterscheidbar in die Hecke "integriert" hast, fällt das ganze unter fahrlässige Sachbeschädigung bzw. sogar grob fahrlässig wenn du nachweisen kannst, dass die Schäden billigend in kauf genommen wurden.
Also kannst du relativ problemlos Ansprüche geltend machen.
Das einzige Problem das ich sehe, ist das es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt und dir dadurch eine "Teilschuld" gegeben werden kann, aufgrund von einer nicht ausreichender Sicherung oder mit Pech sogar als "Vollschuld" da es für die Mitarbeiter nicht ersichtlich sein konnte, dass es sich um Bonsai Rohlinge handelt, da sie eingegraben waren.
In diesem Fall währe vermutlich ein Vergleich die beste Lösung, da es fraglich ist, ob die kosten eines Prozesses den Schadenswert nicht stark überschreiten.
Soviel zumindest aus meinem Rechtsseminar, ist eine nicht ganz so einfache Sache, da Zivilrecht immer sehr unübersichtlich ist, wenn du es genau wissen möchtest, würde ich einen Anwalt fragen.
- Pflanzbert
- Beiträge: 331
- Registriert: 26.06.2014, 14:40
- Wohnort: Stuttgart
- Kontaktdaten:
Re: Bonsaiwert geltend Machen.
Ich glaube, das wird schwer hier einen Wertverlust geltend zu machen. Im Prinzip ist der Verlust heute eher gering, es geht um einen Schaden der sich erst in der Zukunft als Wertminderung eines in der Zukunft vielleicht wertvollen Bonsai einstellt, der infolge des heute aufgetretenen Schadens nicht so wertvoll werden konnte, wie geplant.
Das vor Gericht geltend zu machen, stelle ich mir schwer vor. Der Anwalt der Gegenseite wird argumentieren, dass im Leben des Bonsai noch viele weitere Missgeschicke passieren können, bis zum Tod, und deshalb ein Wertverlust in der Zukunft durch den heutigen Schaden nicht darzustellen ist.
Viel Geld wirst Du nicht verlangen können. eher eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, einfach aus Prinzip, und dann eine aussergerichtliche Einigung mit einer Kiste Bier oder so.
Ich bin aber kein Anwalt, das ist nur meine Meinung.
Ich würde auch eher ein Schild - "Bitte Vorsicht, wertvolle Aufzucht" o.ä. empfehlen, das könnte zumindest ein klein wenig helfen.
Das vor Gericht geltend zu machen, stelle ich mir schwer vor. Der Anwalt der Gegenseite wird argumentieren, dass im Leben des Bonsai noch viele weitere Missgeschicke passieren können, bis zum Tod, und deshalb ein Wertverlust in der Zukunft durch den heutigen Schaden nicht darzustellen ist.
Viel Geld wirst Du nicht verlangen können. eher eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, einfach aus Prinzip, und dann eine aussergerichtliche Einigung mit einer Kiste Bier oder so.
Ich bin aber kein Anwalt, das ist nur meine Meinung.
Ich würde auch eher ein Schild - "Bitte Vorsicht, wertvolle Aufzucht" o.ä. empfehlen, das könnte zumindest ein klein wenig helfen.
Viele Grüße,
Hajo
Hajo
